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Franziska & Sebastian
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Verkehrsregeln im Überblick

Verkehrsregeln to go

Radio Bielefeld Moderator fährt Auto und denkt über Verkehrsregeln nach

Rechts vor links, Schulterblick und Co

Manche Regeln aus der Fahrschule vergessen wir Autofahrer nie, andere ziemlich schnell. Hier gibt es eine kleine Auffrischung:

Die Zwei-Sekunden-Regel: Zu dichtes Auffahren ist eine häufige Ursache für Crashs.Die Zwei-Sekunden-Regel schafft Abhilfe: Dafür braucht ihr nur langsam bis zwei zählen, sobald ein vorausfahrendes Auto einen Fixpunkt passiert. Das kann ein Pfeiler oder ein Straßenschild sein. Sofern man die Sekunden herunterzählen kann, ohne dass das eigene Auto den Fixpunkt erreicht, reicht der Abstand.

Das rechtzeitige Blinken: Viele Autofahrer blinken zu spät. Mit dem Blinken informiert ihr aber andere Verkehrsteilnehmer über eure Absichten. Deshalb: Immer frühzeitig den Blinker setzen. Laut Bußgeldkatalog droht Autofahrern übrigens eine Strafe von mindestens zehn Euro, wenn bei einem Richtungswechsel überhaupt nicht geblinkt wird.

Der zweite Blick: Die Rechts-vor-links-Regel gehört zum Einmaleins des Autofahrens. Den Blick nach rechts machen fast alle Autofahrer auch nach der Fahrschule noch. Aber: Viele vergessen den zweiten Blick. Meist wird nur flüchtig in die Straße hineingeschaut. Genau in diesem Moment ist die Gefahr aber groß, dass sich ein Auto von rechts nähert.

Das Ausfahren von Kurven: Häufig schneiden Autofahrer aus Bequemlichkeit die Kurve, wenn sie links in eine Straße einbiegen. Wer das macht, verstößt aber gegen das Rechtsfahrgebot und muss mit einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Der Halte-Abstand: Auch bei Stillstand sollten Autofahrer einen Sicherheitsabstand wahren - egal ob an Ampeln, im Stau oder an Kreisverkehren. Etwa ein Meter sollte es sein. Eine Faustregel hilft: Wenn ihr an ein Auto heranfahrt, solltet ihr die Hinterräder des vorderen Autos gerade noch sehen. Vor allem bei abschüssigen Straßen ist es wichtig, genug Platz zum Vordermann zu lassen. Autos ohne Automatikgetriebe rollen zurück, wenn der Fahrer nicht bremst oder Probleme beim Anfahren hat.

Chaos von Verkehrsschildern & Verkehrsregeln

 

Fenster beim Parken schließen: Autofenster müssen beim Parken immer geschlossen sein. Es gilt die Sicherungspflicht. Die besagt, dass das Fahrzeug so abgestellt werden muss, dass es gegen die Nutzung Anderer gesichert ist. Es gibt Fälle, da hat die Polizei Fahrzeuge mit heruntergelassenen Scheiben abgeschleppt. Das gilt übrigens auch bei offenen Cabrios: Die dürfen zwar „oben ohne“ parken, aber auch hier gilt: Die Fenster müssen oben sein!

Der Seitenstreifen ist keine Fahrspur: Der Seitenstreifen auf der Autobahn darf nicht genutzt werden, um schneller zur nächsten Ausfahrt zu kommen. Auch nicht bei Stau! Werdet ihr  dabei erwischt, kostet das nicht nur ein  Bußgeld – sondern es droht auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.

Gelb an der Ampel: Eine gelbe Ampel dürft ihr nur dann überfahren, wenn ihr nicht mehr abbremsen könnt, ohne andere zu gefährden.

Vorfahrt im Kreisverkehr: Im Kreisverkehr gilt generell rechts vor links. In der Regel haben also die Fahrzeuge die in den Kreisel einfahren Vorfahrt – die Fahrzeuge im Kreisel müssen warten. Das gilt allerdings nicht, wenn vor dem Kreisel neben dem Schild des Kreisverkehrs auch ein Vorfahrt-achten-Schild steht. Das ist bei den allermeisten Kreiseln der Fall. Bei allen Kreiseln gilt: Blinken nur beim Rausfahren.

Zebrastreifen: Ein Zebrastreifen ist nur für Fußgänger und Rollstuhlfahrer gemacht. Als Fahrradfahrer dürft ihr ihn nur überqueren, wenn ihr euer Rad schiebt. Andernfalls kann wegen Behinderung des Straßenverkehrs ein Bußgeld verhängt werden.

Parken vor dem Supermarkt: Supermarkt-Parkplätze sind generell Privatgrundstücke und daher gilt nicht automatisch die Straßenverkehrsordnung. Kommt es auf einem solchen Parkplatz zu einem Unfall, haben alle Unfallbeteiligten eine Teilschuld.

Hund, Katze und co im Auto: Haustiere gelten als Ladung und müssen vor „Verrutschen und Herabfallen“ gesichert werden. Ohne Sicherung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Nackt und ohne Schuhe im Auto: FKK-Fahren ist nicht generell verboten! Problematisch nur: Sind primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale sichtbar, macht ihr euch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar. Heißt übersetzt: Frauen dürfen nackt kein Auto fahren, Männer hingegen schon – solange sie nicht aussteigen. Ohne Schuhe fahren hingegen ist nicht verboten. Kommt es allerdings zu einem Unfall, haftet ihr ohne Schuhe.