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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

Corona-Lockerungen in Bielefeld

In Bielefeld und ganz NRW werden ab Freitag (04.03.22) weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Freizeitbereich gelockert. Auch Ungeimpfte dürfen dann zum Beispiel wieder Restaurants, Hotels und Kultureinrichtungen besuchen. Sie müssen allerdings einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Die 3G-Regel löst damit die 2G-Regel ab. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Freitag in Kraft. Diskotheken und Clubs dürfen dann nach monatelanger Schließung wieder öffnen - allerdings unter 2G-plus-Bedingungen. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Alle Infos zu den Entwicklungen in der Coronakrise in Bielefeld findet ihr hier.