Nach den erneuten Funden von Datenträgern auf einem Campingplatz bei Lügde hat die taatsanwaltschaft Detmold Kritik an der Ermittlungsarbeit zurückgewiesen. Sämtliche Funde seien als nicht beweiserheblich für das Verfahren um massenhaften Kindesmissbrauch einzustufen, so Oberstaatsanwalt Vetter. Nach wie vor gelte die Einschätzung, dass die vorhandenen Beweismittel für eine Überführung der Täter ausreichen werden. Bei wiederholten Durchsuchungen waren Festplatten und andere Datenträger mit rund 3,3 Millionen Bildern und fast 86 300 Videos sichergestellt worden. Drei tatverdächtige Männer sitzen derzeit wegen Kindesmissbrauchs weiterhin in U-Haft.