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Bettina Wittemeier
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Radio Bielefeld Nachrichten

Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag in Bielefeld und ganz NRW

NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich am Dienstagmittag zum weiteren Vorgehen in der Coronapandemie geäußert.

Für Freitag kündigte er eine neue Coronaschutzverordnung an, die dann in Bielefeld und im Rest des Landes gilt. Eindeutige Freiheitseingriffe für Geimpfte, könne man nicht mehr machen, so Laumann. In Innenräumen, im Öffentlichen Personennahverkehr und auch draußen in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen müsse dennoch weiter von allen Maske getragen werden, solange die Inzidenz über 35 liegt.

Wer sich bislang nicht habe impfen lassen, der müsse zudem „immer getestet“ sein, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen. Das gelte für Restaurantbesuche, Hotelübernachtungen beim Sport in Hallen, usw. Für Diskotheken und ähnliche Veranstaltungen soll künftig ein negativer PCR-Test nötig werden. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) generell - also nicht erst ab einer Inzidenz von 35. 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Laumann sagte zudem, es gebe gute Gründe, davon auszugehen, dass auch hohe Inzidenzen nicht mehr so viele schlimme Krankheitsverläufe hervorrufen. 87 Prozent der Corona-Patienten, die man sich in Kliniken näher angeschaut habe, hätten noch keine Impfung gehabt, so der Minister. Man werde nun bei allen Menschen ab 12 stark für die Impfung werben.

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