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Jonas Becker
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Radio Bielefeld Nachrichten

Regeln in der Karwoche in Bielefeld

In der Karwoche stehen die Feiertage unter einem besonderen Schutz. Das Ordnungsamt der Stadt weist darauf hin, dass bestimmte Veranstaltungen verboten sind. Öffentlicher Tanz ist am Gründonnerstag (28.03.) ab 18 Uhr nicht erlaubt. Großmärkte sind von Karfreitag, 0 Uhr, bis Ostersamstag, 3 Uhr, verboten. An Karfreitag sind zudem Volksfeste und Sportveranstaltungen nicht erlaubt.

In der Hauptzeit der Gottesdienste zwischen 6 Uhr morgens und 11 Uhr gelten Karfreitag noch einmal verschärfte Regeln. Die Verbote enden Ostersamstag um 6 Uhr morgens.