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Silvana Gräper
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Radio Bielefeld Nachrichten

Urteil im Prozess um Stieghorst-Mord

Weil er in betrunkenem Zustand einem Zechkumpanen die Kehle durchgeschnitten hat, muss ein 48-jähriger Deutsch-Russe wegen Totschlags für sechs Jahre in Haft. Das Bielefelder Landgericht hat für den Mann zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der betrunkene Mann aus Bielefeld seinem Opfer wegen eines angeblichen Diebstahls mit einem Messer Kehle, Wirbelsäule und Halsschlagader durchgetrennt hatte. Die Männer hatten zuvor in einer Wohnung in Stieghorst gezecht. In der Gerichtsverhandlung hatte sich dann herausgestellt, dass das spätere Opfer den Angeklagten gar nicht bestohlen hatte. Nach der Tat hatte Der 48-jährige die Leiche zunächst auf einem Balkon gelagert und anschließend mit einem Rollator in den Stieghorster Park gebracht. Dort war der Tote dann in der Nähe des Baderbachs aufgefunden worden.