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Silvana Gräper
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Radio Bielefeld Nachrichten

Die Regeln der Coronaschutzverordnung NRW

Bei einer stabilen Inzidenz zwischen 100 und 50 gelten folgende Regeln (treten in Bielefeld voraussichtlich ab dem 31.05. in Kraft):


Ausgangsbeschränkungen: Eine Ausgangssperre gibt es nicht.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus zwei Haushalten ohne Begrenzung erlaubt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Getrennt lebende Paare werden als ein Hausstand betrachtet.

Shopping: Für Einkäufe, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, ist keine Terminbuchung (Click & Meet) mehr nötig. Die Anzahl an Kunden pro Quadratmeter wird auf eine Person pro 20 qm begrenzt. Kunden müssen auch keinen aktuellen negativen Test bzw. den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung mehr vorlegen.

Sport: Sport ist im Freien bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Auf und außerhalb von Sportanlagen ist kontaktfreier Sport draußen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Draußen sind maximal 500 Zuschauer mit negativem Testergebnis und Sitzplan wieder erlaubt. Freibäder dürfen eine begrenzte Besucherzahl einlassen, jedoch ausschließlich zur Sportausübung. Das Wiesenbad und das Freibad Hillegossen sowie das Naturbad Brackwede und das Freibad Schröttinghausen öffnen ab dem 1. Juni. Die Anzahl der Gäste ist je nach der Größe der Becken begrenzt. Zutritt hat nur, wer einen maximal 48 Stunden alten, negativen Schnelltest vorweisen kann, vollständig geimpft ist oder eine Covid 19-Infektion überstanden hat und zuvor auf der Homepage www.bielefelderbaeder.de ein Ticket reserviert hat (der Ticketverkauf startet am 31.05.). Die Badezeit beträgt jeweils zwei Stunden. Sprungtürme, Liegewiesen oder Kioske sind gesperrt bzw. geschlossen.

Kultur: Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Gästen (vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet) sind mit Sitzplan und Testungen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Konzerte in Innenräumen und Theater- Oper- und Kinobesuche innen sind mit bis zu 250 Personen, Sitzplan im Schachbrettmuster und Tests erlaubt. Die Bielefelder Bühnen und Orchester setzen ihren digitalen Spielplan bis zur Sommerpause zunächst fort und planen einen Spielbetrieb mit Publikum in den Häusern ab Ende August.

Gastronomie: Restaurants, Cafés und Kneipen dürfen ihre Außengastronomie öffnen. Die Zahl der Gäste ist je nach Platzangebot begrenzt. Gäste sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Es herrscht eine Platzpflicht, außerdem entfällt das Umkreis-Verzehrverbot.

Beherbergungsbetriebe: Hotels, Pensionen, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen wieder private Gäste empfangen. Die Hotelbetreiber dürfen auch Frühstück anbieten, allerdings keine weitere Innengastronomie. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete - genau wie bei Ferienwohnungen und Camping. Das Légère Hotel am Neumarkt beispielsweise startet den Tourismusbetrieb am 01.06., der Bielefelder Hof ab dem 14.06.

Weitere Freizeiteinrichtungen: Kinos dürfen wieder unter Auflagen öffnen - das Lichtwerk im Ravensberger Park und das Cinemaxx öffnen voraussichtlich ab dem 1. Juli. Auch die Minigolfanlagen dürfen eine begrenzte Besucheranzahl einlassen. Die Minigolfanlage im Nordpark startet ab Montag, den 31.05. - die am Obersee in Brackwede und Sennestadt am Dienstag, den 01. Juni. Der Kletterpark am Johannisberg öffnet am Donnerstag, den 03.06.

Körpernahe Dienstleistungen: Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter Hygieneauflagen erlaubt. Damit dürfen z.B. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios öffnen.

Schulen: Es findet kompletter Präsenzunterricht mit Testpflicht statt.

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Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 gelten folgende Regeln:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind für Menschen aus drei Haushalten ohne Personenbegrenzung erlaubt - oder für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Es dürfen sich zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen. Private Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Personen, innen mit bis zu 50 Personen mit Tests erlaubt.

Shopping: Die Kundenbegrenzung wird auf eine Person pro 10 Quadratmeter reduziert. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.

Sport: Draußen ist Sport wieder erlaubt. Drinnen sowie in Fitnessstudios dürfen Gruppen bei kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung mit negativem Test trainieren - bei Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen. Hier ist eine Kontaktverfolgung nötig. Draußen sind maximal 1.000 Zuschauer ohne Test erlaubt, die Anzahl der Zuschauenden ist auf 33 Prozent begrenzt. Drinnen muss es Sitzplätze geben und ein negativer Test, die vollständige Impfung bzw. Genesung müssen nachgewiesen werden.

Kultur: Konzerte und Aufführungen sind in Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie in anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit bis zu 500 Personen und Sitzplan nach Schachbrettmuster wieder zulässig. Es muss ein negativer Test, die vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Die Terminbuchung in Museen entfällt.

Gastronomie: Restaurants dürfen ihre Innenbereich öffnen mit Test- bzw. Nachweis- und Platzpflicht. Auch Kantinen und Mensen dürfen öffnen - für Betriebsangehörige entfällt die Testpflicht. Auch in der Außengastronomie entfällt die Testpflicht.

Beherbergungsbetriebe und Messen: Hotels, Pensionen, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder vollumfänglich für private Gäste öffnen. Auch Messen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 500 Teilnehmenden und Testungen wieder möglich.

Weitere Freizeiteinrichtungen: Mit negativem Test bzw. dem Nachweis der vollständigen Impfungen oder Genesung können Freizeiteinrichtungen besucht werden. Es gelten weiter Abstands- und Hygienemaßnahmen. Bäder, Freibäder, Saunen usw. sowie Indoorspielplätze dürfen mit Test und Personenbegrenzung auch ihre Liegewiesen öffnen. Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung und Tests wieder möglich - genau wie Kirmes unter Auflagen. Wenn auch die Landesinzidenz bei unter 50 liegt, können Freizeitparks und Spielbanken mit Test und maximaler Personenanzahl öffnen - außerdem werden Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen u.Ä. mit Testungen erlaubt.

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Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 gelten diese Regeln:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.

Gastronomie: Bei einer landesweiten Inzidenz unter 35 entfällt die Test- bzw. Nachweispflicht in Innenbereichen.

Sport: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1.000 Zuschauer, max. aber 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Wenn auch die landesweite Inzidenz unter 35 liegt braucht es für Innensport keinen Test mehr.
Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und mit Test.

Private Veranstaltungen und Partys: Bei Partys dürfen bis zu 100 Gäste draußen und 50 innen mit Test auch ohne Abstand feiern. Bei anderen privaten Veranstaltungen dürfen bis zu 250 Gäste draußen und 100 innen mit Test zusammenkommen.

Clubs, Diskos und sonstige Freizeiteinrichtungen oder Veranstaltungen: Freibäder dürfen ohne Test öffnen, Bordelle usw. weiter mit Test. Clubs und Diskotheken dürfen ihre Außenbereiche für bis zu 100 Personen mit Test öffnen
Wenn ab dem  01.09. auch die Landesinzidenz unter 35 liegt können auch Clubs und Diskotheken ihre Innenbereiche ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept öffnen. Ab 01.09. dürfen auch Volks-, Schützen- oder Stadtfeste mit bis zu 1.000 Besuchern und genehmigtem Konzept stattfinden. Wenn die  Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt auch ohne Besucherbegrenzung.

Außerschulische Bildung: Die Maskenpflicht entfällt am festen Sitzplatz wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt muss auch in Gebäuden kein Test oder Nachweis mehr vorgelegt werden.

Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang und mit Blasinstrumenten. Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept.

Tourismus: Busreisen sind ohne Teilnehmerbegrenzung erlaubt, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.

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