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Natascha Wittmaack
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Radio Bielefeld Nachrichten

Unanfechtbar! Nur Geimpfte und Genesene dürfen shoppen

In Bielefeld dürfen weiter nur Geimpfte und Genesene shoppen gehen. Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Es sei vertretbar, dass nur gegen Corona Geimpfte und Genese Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land könne davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, hieß es zur Begründung. In Münster geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, die mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes keinen Erfolg hatte. Der Beschluss der Münsteraner Richter ist nicht anfechtbar. In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2 G-Regel im Einzelhandel in der vergangenen Woche gekippt.

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