Nachdem in Bielefeld am Freitag die Coronagrenze von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner überschritten wurde, galt Bielefeld als Risikogebiet. Nach den bisherigen Informationen wäre damit seit 0 Uhr am Samstag die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Diese wurde am Freitag erneuert und der Stadt Bielefeld erst am Abend zugestellt.
In ihr ist beispielsweise geregelt, dass private Feiern außerhalb einer Wohnung nur noch mit bis zu 10 Teilnehmern stattfinden dürfen. Auch eine Sperrstunde für Kneipen und Restaurants ab 23 Uhr wird angeordnet.
Allerdings verhindern bürokratische Verfahren, dass die Maßnahmen in Bielefeld vor Dienstag in Kraft treten können. Dazu Bielefelds Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger:
„Tatsächlich ist es so, dass es momentan noch keine Sperrstunde gibt. Wir lagen heute, am Samstag nicht über 50,0 sondern genau auf 50,0. Und deswegen galt die Sperrstundenregelung noch nicht. Wir müssen schauen, ob wir die nächsten Tage die 50 wieder überschreiten, dann gilt die Sperrstunde.“
Dass der Wert überschritten wird, muss der neuen Landesverordnung zufolge zudem in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht werden. Das ist bislang noch nicht geschehen und wird frühestens am Montag passieren. Ab Dienstag würde die Allgemeinverfügung und damit die Schutzverordnung des Landes und die Maßnahmen dann gelten.
Nürnberger sagt aber auch: „Trotzdem gilt natürlich, wenn Menschen jetzt feiern gehen oder wenn sie in die Kneipe gehen, übertreibt es nicht, haltet Abstand, passt auf eure Gesundheit auf. Das gilt auch ohne Verordnung oder ohne Allgemeinverfügung.“
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Und hier könnt ihr euch das Statement von Ingo Nürnberger anhören: