Die Stadt Bielefeld hat am 11. März in einer Allgemeinverfügung alle öffentlichen und privaten Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen verboten. Das Verbot bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und ist zunächst bis zum 30.April 2020 um 24.00 Uhr befristet. Bei sportlichen Großveranstaltungen kann eine abweichende Regelung getroffen werden. Zum Beispiel kann hier eine Durchführung ohne Zuschauer genehmigt werden. Hintergrund ist die Ausweitung des Coronavirus und der verfügte Erlass des NRW Gesundheitsministeriums zur Durchführung von Großveranstaltungen. In der Allgemeinverfügung der Stadt heißt es, sollte die Entwicklung zeigen, dass die Maßnahmen schon zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sind, wird die Anordnung geändert. Sofern über den 30. April hinaus Anordnungen notwendig sind, werde eine entsprechende Verlängerung der Maßnahme erfolgen.
Welche Auswirkungen die Allgemeinverfügung konkret auf Events wie Beispielsweise den Hermannslauf oder die Nachtansichten hat, ist bislang nicht bekannt. Die Veranstalter geben an, sich zeitnah dazu äußern zu wollen.
Bereits bestätigte Absagen von Veranstaltungen in Bielefeld und der Region findet ihr hier.