Ab Dienstag, 20.10.2020, gilt in vielen Bereichen Bielefelds die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In Bereichen, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Hier haben wir euch zusammengefasst, welche Bereiche betroffen sind.
Einkaufsbereiche
· gesamte Fußgängerzone Altstadt
· gesamte Fußgängerzone Bahnhofstraße einschließlich Nebenstraßen
· Jahnplatz zwischen Friedenstr., Friedrich-Verleger-Str. und Herforder Str. Hausnummer 1
· Friedrich-Verleger-Str. zwischen Jahnplatz und Einmündung Wilhelmstr.
· Niederwall zwischen Jahnplatz und Körnerstraße
· Hauptstraße in Brackwede zwischen Einmündung Westfalenstr. und Kreuzung Bodelschwinghstr./Berliner Str.
· Einkaufsbereich in Sennestadt zwischen Sennestadtring / Elbeallee und Ramsbrockring Bahnhofsumfeld
· Bahnhofstr. zwischen Feilenstr./Jöllenbecker Str. und Bahnhofsvorplatz
· Am Bahnhof einschließlich Bahnhofsvorplatz
· Herbert-Hinnendahl-Str. zwischen Hausnummer 15 und Am Bahnhof (einschließlich sog. Tüte)
Sonstige Bereiche
· Emil-Gross-Platz
· Arndtstr. zwischen Elsa-Brändström-Str. und Bahnhofstr.
· Karl-Eilers-Straße
· Sparrenburg von der Promenade kommend ab Beginn der Brücke
· Tierpark Olderdissen
Ausnahmen: Die Pflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und ein Attest haben.
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